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Jugendschöffinen und Jugendschöffen gesucht

Braunschweig, 17. Februar 2023 - Stadt Braunschweig, Referat Kommunikation

Die Stadt Braunschweig sucht weiterhin Bewerberinnen und Bewerber für das Ehrenamt als Jugendschöffin und Jugendschöffe für die Amtsperiode 2024 bis 2028. Bisher liegen noch nicht genug Bewerbungen vor.

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen wirken in Verhandlungen in Jugendstrafverfahren an Amts- und Landgericht mit. Bewerberinnen und Bewerber müssen zwischen 25 und 69 Jahren alt sein (Stichtag ist der 1. Januar 2024), einen Wohnsitz in Braunschweig haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Neben diesen Voraussetzungen sollen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen erzieherisch befähigt sein und über Erfahrung in der Jugenderziehung (privat oder beruflich) verfügen.

Wer Jugendschöffin oder Jugendschöffe werden möchte kann sich um die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen bewerben. Weitere Informationen und Voraussetzungen, sowie das  Bewerbungsformular sind einzusehen im Service-Portal der Stadt Braunschweig (Öffnet in einem neuen Tab) oder www.braunschweig.de/jugendschoeffen (Öffnet in einem neuen Tab) 

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