Informationen zur Bundestagswahl in Braunschweig am 26. September 2021
Wahl des Deutschen Bundestages
Am 26. September 2021 wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt. Der Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Die Amtszeit der Abgeordneten, von denen 299 direkt in den Wahlkreisen gewählt werden, beträgt vier Jahre.
Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierungsarbeit. Die Abgeordneten entscheiden auch über den Bundeshaushalt oder über Einsätze der Bundeswehr im Ausland. Außerdem wählen die Bundestagsabgeordneten die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler.
Warum sollte ich wählen gehen?
Eine lebendige Demokratie ist auf eine möglichst breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Auf Bundesebene fallen viele grundlegende Entscheidungen, z. B. über die Staatsausgaben, die Gesundheitsversorgung und den Klimaschutz. Nur wer wählt, stellt die Weichen für die Ziele und Inhalte zukünftiger Regierungsarbeit und kann Veränderungen und Verbesserungen unterstützen und durchsetzen.
Deshalb am 26. September wählen gehen!
Wer ist in Braunschweig wahlberechtigt?
Wahlberechtigt für den Bundestag sind alle Deutschen, die am 26. September in das Braunschweiger Wählerverzeichnis eingetragen und mindestens 18 Jahre alt sind. Sie müssen außerdem ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Wie werde ich zu meinem Wahlrecht informiert?
Wer zum Stichtag 15. August alle Voraussetzungen für das Wahlrecht erfüllt und mit Hauptwohnsitz in Braunschweig gemeldet ist, wird automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält bis eine spätestens 4. September eine Wahlbenachrichtigung.
Wer also keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich sofort beim Wahlamt melden. Eine Nachfrage kann auch telefonisch erfolgen. Die Wahlberechtigung ist in der Regel ohne großen Aufwand in wenigen Minuten zu klären. Wer sich nicht um sein Wahlrecht kümmert, läuft Gefahr, ggf. am 26. September nicht wählen zu können.
Wo wird gewählt?
Ihre Wahlbenachrichtigung enthält genaue Informationen zu Ihrem Wahllokal. Dort können Sie am Wahlsonntag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr wählen.
Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihr Wahllokal rollstuhlgerecht zugänglich ist, wenn dies für Sie von Bedeutung ist. Erläuterungen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, im zentralen Informationsdienst "Meine Wahl". Sie können das Bürgertelefon Wahlen anrufen.
Informationen zu Stimmzettelschablonen erhalten Sie beim Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V. (BVN), Telefon (0511) 5104 - 0.
Am Wahltag verhindert? Nutzen Sie die Briefwahl!
Es ist ein guter demokratischer Brauch, am Wahltag im Wahllokal zu wählen. Nur wenn es Ihnen aus besonderen Gründen am Wahltag nicht möglich ist Ihr Wahllokal aufzusuchen, sollten Sie durch Briefwahl wählen.
Briefwahl beantragen Sie am einfachsten, indem Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und persönlich unterschreiben. Sie können auch unseren Online-Antrag unter www.braunschweig.de/briefwahl nutzen.
Die Unterlagen für die Briefwahl werden Ihnen zugeschickt. Zu den Öffnungszeiten der Briefwahlzentrale können Sie auch persönlich im Wahlamt vorbeikommen und sofort wählen oder Ihre Briefwahlunterlagen abholen (Bitte Personalausweis mitbringen!). Wenn Sie andere Personen beauftragen wollen, Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen, beachten Sie bitte die Hinweise auf Ihrer Wahlbenachrichtigung zu den erforderlichen Vollmachten.
Öffnungszeiten der Briefwahlzentrale
23. August bis 23. September 2021:
Montag | 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Dienstag bis Freitag | 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr |
Samstag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
ACHTUNG: Am 11. September 2021 ist die Briefwahlzentrale geschlossen!
Letzter Ausgabetag 24. September 2021:
Freitag | 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Bei der Bundestagswahl habe ich zwei Stimmen
Jeder wahlberechtigten Person stehen zwei Stimmen, die „Erststimme“ und die „Zweitstimme“, zur Verfügung.
Mit der Mehrheit der Erststimmen (linke Hälfte des Stimmzettels) wird eine Bewerberin oder ein Bewerber im Braunschweiger Wahlkreis direkt in den Bundestag gewählt. Sie bestimmen also, wer Sie ganz persönlich im Parlament vertreten soll.
Mit der Zweitstimme (rechte Hälfte des Stimmzettels) bestimmen Sie, in welchem Kräfteverhältnis die Parteien im Bundestag vertreten sind. Sie entscheiden somit auch darüber, welche Parteien die Regierung und welche Parteien die Opposition bilden. Beide Stimmen können unabhängig voneinander abgegeben werden, z. B. die Erststimme für die Kandidatin bzw. den Kandidaten der Partei A und die Zweitstimme für die Partei B. Erst- und Zweitstimme müssen also nicht zwingend derselben Partei gegeben werden.
Die Fünf-Prozentklausel
Eine Sperrklausel in einem Wahlsystem macht die Mandatsvergabe an eine Partei vom Erreichen einer bestimmten Zahl von Stimmen abhängig. Sie verhindert, dass sehr kleine Parteien in einem Parlament vertreten sind und es so zu einer allzu starken Zersplitterung kommt. Bei den Wahlen zum Bundestag muss eine Partei im gesamten Bundesgebiet fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen, um an der Verteilung der Sitze beteiligt zu werden. Ausgenommen von dieser Sperrklausel sind jene Parteien, die mindestens drei Direktmandate (als Mandate über die Erststimme) erreichen. Diese Parteien erhalten dann nicht nur die Direktmandate (auch Grundmandate genannt), sondern auch die ihr nach Zweitstimmenanteil zustehenden Sitze.
Kann ich bei der Durchführung von Wahlen auch helfen?
Jede Person, die zur Bundestagswahl wahlberechtigt ist, kann in einen Wahlvorstand berufen werden. Wahlhilfe setzt keine besonderen Kenntnisse voraus. Und das Engagement wird sogar mit einem finanziellen Dankeschön belohnt. Wer bei Wahlen helfen möchte, kann sich gerne bei uns im Wahlamt informieren. Informationen erhalten Sie auch direkt unter www.braunschweig.de/wahlhilfe.
Wahlamt
Anschrift
Reichsstraße
3
38100
Braunschweig
Kontakt
Tel.:
0531 4704114
Fax:
0531 4704141
E-Mail-Adresse:
wahlen@braunschweig.de
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Zu diesem Thema
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Bundeswahlgesetz, Bundeswahlordnung und weitere gesetzliche Vorschriften auf den Seiten der Bundeswahlleitung
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auf den Seiten der Bundeswahlleitung
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auf den Seiten der Bundeswahlleitung. Hier finden Sie auch den Antrag zur Eintragung ins Wählerverzeichnis.
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Eine Information in Leichter Sprache vom Bundes-Wahl-Leiter