Informationen zur Kommunalwahl 2016
Guten Tag! Bald sind in Braunschweig Kommunal-Wahlen. Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie aufgeschrieben.
Wer darf wählen?
Es gibt einige Regeln dazu, wer in Braunschweig bei den Kommunal-Wahlen wahlberechtigt ist.
Das heißt: Regeln für die Wahl vom Rat der Stadt: Die Europäische Union ist ein Zusammenschluss von vielen Ländern in Europa. Regeln für die Wahl der Stadt-Bezirksräte: Was passiert, wenn Sie umziehen? • Sie dürfen die Stadt-Bezirksräte nicht wählen. Sie ziehen nach dem 11. Juni von einem Stadt-Bezirk in einen anderen Stadt-Bezirk in Braunschweig: • Sie dürfen die Stadt-Bezirksräte nicht mehr wählen. Die Wahl-Benachrichtigung Die Wahl-Benachrichtigung Wenn Sie denken, Melden Sie sich ab Mitte August
Wer in Braunschweig wählen darf.
√ Sie müssen seit dem 11. Juni in Braunschweig wohnen.
√ Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
√ Sie müssen deutsch sein
oder aus einem Land der Europäischen Union kommen.
Die Länder haben einige gemeinsame Gesetze und Regeln.
√ Sie müssen mindestens seit dem 11. Juni in Ihrem Stadt-Bezirk wohnen.
√ Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
√ Sie müssen deutsch sein oder aus einem Land der Europäischen Union kommen.
Sie ziehen nach dem 11. Juni aus Braunschweig weg:
• Sie dürfen den Rat der Stadt nicht wählen.
• Sie dürfen aber den Rat der Stadt wählen.
Wenn Sie wählen dürfen, bekommen Sie eine Wahl-Benachrichtigung.
kommt mit der Post.
Und ist bis zum 19. August da.
dass Sie wählen dürfen,
aber keine Wahl-Benachrichtigung bekommen:
so schnell es geht beim Wahl-Amt!
Sie haben noch Fragen?
Kommen Sie im Wahl-Amt vorbei.
Oder schreiben Sie eine E-Mail.
Oder rufen Sie das Wahl-Amt an.
Die Adresse vom Wahl-Amt ist: Reichsstraße 3 Die E-Mail-Adresse vom Wahl-Amt ist: Die Telefon-Nummer vom Wahl-Amt ist: 0531 470 4114
38100 Braunschweig