Informationen zur Kommunalwahl 2016

Guten Tag!

Bald sind in Braunschweig Kommunal-Wahlen.

Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie aufgeschrieben.

 

Wer darf wählen?

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Es gibt einige Regeln dazu, wer in Braunschweig bei den Kommunal-Wahlen wahlberechtigt ist.

Das heißt:
Wer in Braunschweig wählen darf.

Regeln für die Wahl vom Rat der Stadt:
√ Sie müssen seit dem 11. Juni in Braunschweig wohnen.
√ Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
√ Sie müssen deutsch sein
oder aus einem Land der Europäischen   Union kommen.

Die Europäische Union ist ein Zusammenschluss von vielen Ländern in Europa.
Die Länder haben einige gemeinsame Gesetze und Regeln.

Regeln für die Wahl der Stadt-Bezirksräte:
 √ Sie müssen mindestens seit dem 11. Juni in Ihrem Stadt-Bezirk wohnen.
√ Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein. 
√ Sie müssen deutsch sein oder aus einem Land der Europäischen Union kommen.

Was passiert, wenn Sie umziehen?
Sie ziehen nach dem 11. Juni aus Braunschweig weg:

• Sie dürfen die Stadt-Bezirksräte nicht wählen.
• Sie dürfen den Rat der Stadt nicht wählen.

Sie ziehen nach dem 11. Juni von einem Stadt-Bezirk in einen anderen Stadt-Bezirk in Braunschweig:

• Sie dürfen die Stadt-Bezirksräte nicht mehr wählen.
• Sie dürfen aber den Rat der Stadt wählen.

Die Wahl-Benachrichtigung
Wenn Sie wählen dürfen, bekommen Sie eine Wahl-Benachrichtigung.

Die Wahl-Benachrichtigung
kommt mit der Post.
Und ist bis zum 19. August da.

Wenn Sie denken,
dass Sie wählen dürfen,
aber keine Wahl-Benachrichtigung bekommen:

Melden Sie sich ab Mitte August
so schnell es geht beim Wahl-Amt!

Sie haben noch Fragen?

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Kommen Sie im Wahl-Amt vorbei.
Oder schreiben Sie eine E-Mail.
Oder rufen Sie das Wahl-Amt an.

 

Die Adresse vom Wahl-Amt ist:

Reichsstraße 3
38100 Braunschweig

Die E-Mail-Adresse vom Wahl-Amt ist:

wahlenbraunschweigde

Die Telefon-Nummer vom Wahl-Amt ist:

0531 470 4114

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Bildnachweise

  • Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
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