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Informationen zur Landtagswahl in Braunschweig am 9. Oktober 2022

Wahl des Niedersächsischen Landtages

© Stadt Braunschweig - Wahlamt
© Bildgrundlage: Markus Götze - Fotolia.com

Der Niedersächsische Landtag wird am Sonntag, dem 9. Oktober 2022, neu gewählt.

Die Amtszeit der mindestens 135 Abgeordneten beträgt fünf Jahre. Aus ihrer Mitte wählen die Abgeordneten die Ministerpräsidentin bzw. den Ministerpräsidenten. Diese bzw. dieser ernennt die Ministerinnen und Minister der Landesregierung.

Als unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Vertretung ist der Landtag das oberste Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen. Allein der Landtag verabschiedet die Landesgesetze, beschließt den Haushalt, wirkt an der Regierungsbildung mit und kontrolliert die Landesregierung.

Warum sollte ich wählen gehen?

Eine lebendige Demokratie ist auf eine möglichst breite Beteiligung der Bürgerschaft angewiesen. Auf Landesebene fallen viele grundlegende Entscheidungen für unser tägliches Leben, z. B. zur Bildungspolitik in Schulen und Universitäten, zur Qualität des Kindergartenangebots, zur Politik für Kunst und Kultur oder zur Ausrichtung der niedersächsischen Finanzen.

Nur wer wählt, stellt die Weichen für die Ziele und Inhalte zukünftiger Regierungsarbeit und kann Veränderungen und Verbesserungen unterstützen und durchsetzen.

Wer darf in Braunschweig wählen?

Wahlberechtigt für den Landtag sind alle Deutschen, die am 9. Oktober in das Braunschweiger Wählerverzeichnis eingetragen und mindestens 18 Jahre alt sind. Sie müssen außerdem ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen haben.

Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?

Wer zum Stichtag 28. August alle Voraussetzungen für das Wahlrecht erfüllt und mit Hauptwohnsitz in Braunschweig gemeldet ist, wird automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält eine Wahlbenachrichtigung.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung bis zum 18. September noch nicht erhalten haben, erkundigen Sie sich bitte beim Wahlamt nach Ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis.

Wo kann ich wählen?

Ihre Wahlbenachrichtigung enthält genaue Informationen zu Ihrem Wahllokal. Dort können Sie am Wahlsonntag von 8 Uhr bis 18 Uhr wählen.

Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, wenn dies für Sie von Bedeutung ist. Erläuterungen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung und auf der Internetseite Meine Wahl.

Informationen zu Stimmzettelschablonen erhalten Sie beim Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V. (BVN) (Öffnet in einem neuen Tab), Telefon (0511) 5104 - 0.

Am Wahltag verhindert? Nutzen Sie die Briefwahl!

Es ist ein guter demokratischer Brauch, am Wahltag im Wahllokal zu wählen. Wenn Sie jedoch verhindert sind, können Sie auch auf Antrag per Briefwahl oder mit Wahlschein in einem beliebigen Wahllokal ihres Wahlkreises abstimmen.

Den Antrag können Sie zu gegebener Zeit schriftlich (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigung, per Mail oder Fax), mündlich oder über das Online-Formular stellen. Eine Beantragung per SMS oder Messenger-Apps ist nicht zulässig.

Bitte beachten Sie, dass der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen erst versandt werden können, wenn endgültig fest steht, welche Wahlbewerbenden und welche Parteien an der Wahl teilnehmen und die Stimmzettel gedruckt sind. Außerdem muss das Wählerverzeichnis aufgestellt sein, um die Wahlberechtigung prüfen zu können. 

Öffnungszeiten der Antragstelle für Briefwahlunterlagen

vom 12. September bis 6. Oktober:

Montag bis Donnerstag  9.00 bis 13.30 Uhr
14.30 bis 17.00 Uhr
Freitag  8.00 bis 13.00 Uhr
Samstag  9.00 bis 12.00 Uhr

ACHTUNG: am 3. Oktober geschlossen

letzter Ausgabetag am 7. Oktober:

Freitag                                  8.00 bis 13.00 Uhr

Bei der Landtagswahl habe ich zwei Stimmen

Musterstimmzettel Landtagswahl© Stadt Braunschweig - Wahlamt

Jedem Wahlberechtigten stehen zwei Stimmen, die „Erststimme“ und die „Zweitstimme“, zur Verfügung.

Mit der Erststimme (linke Hälfte des Stimmzettels, schwarz gedruckt) werden 87 Abgeordnete in den Wahlkreisen direkt gewählt. Wahlgewinner eines Wahlkreises ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt (relative Mehrheit). Alle 135 Sitze im Landtag werden den Parteien jedoch nach ihrem Anteil an den Zweitstimmen (rechte Hälfte des Stimmzettels, blau gedruckt) zugeteilt.

Beide Stimmen können unabhängig voneinander abgegeben werden, also z.B. die Erststimme für den Kandidaten der Partei A und die Zweitstimme für die Partei B. Erst- und Zweitstimme müssen also nicht zwingend derselben Partei gegeben werden.

Die Fünf-Prozentklausel

Eine Partei muss im gesamten Land Niedersachsen mindestens 5% der Zweitstimmen erreichen, um an der Verteilung der Sitze im Landtag beteiligt zu werden. Ein im Wahlkreis über die Erststimme gewählter Kandidat behält seinen Sitz aber auch dann, wenn seine Partei weniger als 5% der Zweitstimmen erhalten sollte.

Kann ich bei der Durchführung von Wahlen auch helfen?

Jede Person, die zur Bundestagswahl wahlberechtigt ist, kann in einen Wahlvorstand berufen werden. Wahlhilfe setzt keine besonderen Kenntnisse voraus. Und das Engagement wird sogar mit einem finanziellen Dankeschön belohnt. Wer bei Wahlen helfen möchte, kann sich gerne bei uns im Wahlamt informieren. Informationen erhalten Sie auch direkt unter www.braunschweig.de/wahlhilfe.

So erreichen Sie uns:

Wahlamt

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: nach Vereinbarung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Braunschweig - Wahlamt
  • Bildgrundlage: Markus Götze - Fotolia.com