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Informationen in Leichter Sprache

Informationen zur Landtags-Wahl 2022

Guten Tag!

Bald ist in Braunschweig Landtags-Wahl.

Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie aufgeschrieben.

Hinweis:

Alle sollen sich gut über die Wahlen in Braunschweig informieren können.
Deshalb haben wir die Informationen auch in Leichte Sprache übersetzt.

Wir trennen sehr lange Wörter.
Zum Beispiel: Wahl-Benachrichtigung.
Dann können alle den Text besser lesen.

Wir schreiben immer nur die männliche Form von Wörtern.
Dann kann man den Text leichter lesen.
Wir schreiben: der Wähler. 
Wir schreiben nicht: der Wähler und die Wählerin.
Wir meinen aber immer Frauen und Männer. 

Was können Sie bei der Landtags-Wahl wählen?

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Der Niedersächsische Landtag ist die Vertretung des Volkes in Niedersachsen.

Das heißt:

Sie wählen die Politiker,
die im Niedersächsischen Landtag mitentscheiden.

Die Politiker werden für 5 Jahre gewählt.
Diese Zeit nennt man eine Wahl-Periode.

Wen können Sie wählen?

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

In Braunschweig können Sie einzelne Bewerber und Parteien wählen.

Eine Partei ist ein Zusammen-Schluss vieler Politiker.
Die Politiker haben die gleichen Ziele.
Sie machen deshalb zusammen Politik.

Warum ist es wichtig zu wählen?

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Deutschland ist eine Demokratie.
In einer Demokratie kann jeder mitbestimmen.

Das geht so:

Bei einer Wahl wählen Sie Menschen, 
die sich in der Politik für Sie einsetzen.

Man kann sagen: 
Die Menschen, die Sie wählen,
sind Ihre Vertreter in der Politik.

Man nennt sie deshalb auch: politische Vertreter.

Die politischen Vertreter treffen gemeinsam Entscheidungen.
Zum Beispiel für was in Niedersachsen Geld ausgegeben wird.

Sie bestimmen Sie also mit, 
wer Entscheidungen in der Politik treffen darf.

Wer darf wählen?

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Es gibt einige Regeln dazu, wer in Braunschweig bei der Landtags-Wahl wahlberechtigt ist.

Das heißt:
Wer in Braunschweig wählen darf.

Regeln für die Landtags-Wahl: 

  • Sie müssen seit dem 9. Juli in Niedersachsen wohnen.
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. 
  • Sie müssen deutsch sein.

Stimmen diese 3 Punkte bei Ihnen?
Dann dürfen Sie wählen.

Was passiert, wenn Sie umziehen? 

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Sie haben nicht in Niedersachsen gewohnt?

Und Sie ziehen nach dem 9. Juli nach Braunschweig:

  • Sie dürfen nicht wählen.

Sie haben in Niedersachsen gewohnt?

Und Sie ziehen nach dem 9. Juli nach Braunschweig:

  • Sie dürfen wählen.

Sie ziehen nach dem 28. August nach Braunschweig:

  • Sie dürfen wählen.
  • Sie wählen in Ihrem alten Wohn-Ort.

Sie ziehen nach dem 28. August aus Braunschweig weg:

  • Sie dürfen wählen.
  • Sie wählen in Braunschweig.

Die Wahl-Benachrichtigung 

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Wenn Sie wählen dürfen,
bekommen Sie eine Wahl-Benachrichtigung.

Die Wahl-Benachrichtigung kommt mit der Post.
Und ist bis zum 18. September da.

Wenn Sie denken: 
Ich darf bei der Landtags-Wahl wählen. 
Aber Sie haben keine Wahl-Benachrichtigung bekommen?
Dann melden Sie sich ab Anfang September
so schnell es geht beim Wahl-Amt!

Wo sind die Wahlen?

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Sie wählen in einem Wahl-Lokal.
Oft sind das große Gebäude.
Zum Beispiel eine Schule. 
Auf der Wahl-Benachrichtigung in schwerer Sprache steht: 
In diesem Wahl-Lokal müssen Sie wählen.

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Die Brief-Wahl

Vielleicht haben Sie am Tag von der Wahl einen wichtigen Termin.
Und Sie können deswegen nicht wählen gehen.
Dann können Sie vorher die Brief-Wahl machen. 
Wie das geht, 
steht auf Ihrer Wahl-Benachrichtigung.

Wann sind die Wahlen?

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Wahlen in Deutschland sind immer an einem Sonntag.
Die Wahlen in diesem Jahr sind am Sonntag, den 9. Oktober.

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Sie müssen zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr wählen.

Die Wahl-Rechtsgrundsätze

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Für die Wahl gibt es fünf Regeln.

Diese Regeln nennt man: Wahl-Rechtsgrundsätze.

Die Wahl-Rechtsgrundsätze sind:

  1. Die Wahl ist allgemein.
    Das heißt: 
    Jede Person, die wahlberechtigt ist, 
    darf wählen.
  2. Die Wahl ist direkt.
    Das heißt:
    Sie wählen direkt die Menschen,
    die Politik für Deutschland machen möchten.
  3. Die Wahl ist frei.
    Das heißt:
    Sie wählen freiwillig.
    Sie entscheiden selbst,
    wen Sie wählen möchten.
  4. Jede Stimme hat den gleichen Wert.
    Das heißt:
    Es ist egal wie viel Geld Sie verdienen
    oder welche Bildung Sie haben.
    Alle Stimmen zählen gleich viel.
  5. Die Wahl ist geheim.
    Das heißt:
    Sie geben Ihre Stimme in einer
    Wahl-Kabine ab.
    Keiner darf Ihnen dabei zusehen.

Wie wählen Sie?

Sie bekommen einen Stimm-Zettel.
Auf dem Stimm-Zettel kreuzen Sie an,
wen Sie wählen möchten.

Wie viele Stimmen können Sie vergeben?

Sie haben 2 Stimmen.

Das heißt:
Sie dürfen 2 Kreuze machen.

Mit der Erst-Stimme wählen Sie einen Politiker
aus Braunschweig,
der im Landtag mitentscheiden soll.

Mit der Zweit-Stimme wählen Sie die Landes-Liste einer Partei.

Was müssen Sie mitbringen?

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung in schwerer Sprache mit.

Bringen Sie Ihren Personal-Ausweis oder
Reise-Pass mit.

Sie haben noch Fragen?

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Kommen Sie im Wahl-Amt vorbei.
Oder schreiben Sie eine E-Mail.
Oder rufen Sie das Wahl-Amt an.

 

Die Adresse vom Wahl-Amt ist:

Reichsstraße 3
38100 Braunschweig

Die E-Mail-Adresse vom Wahl-Amt ist:

wahlenbraunschweigde

Die Telefon-Nummer vom Wahl-Amt ist:

0531 470 41 14

Wir haben den Text neu gemacht. Den alten Text hat übersetzt:

© Lebenshilfe Braunschweig

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Bildnachweise

  • Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
  • Lebenshilfe Braunschweig