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Social distancing at board room!

FAQ für Veranstaltungsplanung

Social Distancing© istock/olffywatt

Beim Betrieb von Veranstaltungsstätten sowie bei der Planung von Veranstaltungen müssen in der aktuellen Situation die entsprechenden Bestimmungen des Landes Niedersachsen beachtet werden. Um Ihnen die Planung und Durchführung Ihrer Veranstaltung zu vereinfachen, haben wir häufige Fragen und die jeweiligen Informationen zum Hygiene- und Infektionsschutz zusammengestellt.

Sie finden die Antwort auf Ihre Frage nicht? Dann kontaktieren Sie uns gern unter kongressbraunschweigde.

Die FAQs werden regelmäßig erweitert und wurden letztmalig am 04.04.2021 aktualisiert.

Sind Veranstaltungen im geschäftlichen Kontext erlaubt?

Meetings, Tagungen, Kongresse, Messen und andere Veranstaltungen im geschäftlichen Kontext sind wieder ohne Einschränkungen erlaubt.

Was bedeutet 3G-Regel?

Nur Geimpfte, Genesene oder Getestete erhalten Zutritt zu Innen- und Veranstaltungsräumen. Die Regel kann im Rahmen des Hausrechts angewendet werden. Die Niedersächsische Verordnung schreibt keine verpflichtende 3G-Regel vor.

Als vollständig geimpft gelten Personen, bei denen nach der Zweitimpfung oder nach der Einmal-Impfung mit dem Wirkstoff von Johnson & Johnson mindestens 14 Tage vergangenen sind. Als genesen gelten Personen, deren Corona-Infektion mittels eines PCR-Tests nachgewiesen wurde. Der Nachweis darüber muss mindestens 28 Tage zurückliegen, darf aber nicht älter als drei Monate sein. Genesene, die sich impfen lassen, gelten bereits sofort nach der Impfung als vollständig geimpft. Als getestet gilt eine Person, die einen negativen PCR-Test vorweisen kann - dieser Nachweis ist maximal 48 Stunden gültig. Als Test-Nachweis gilt auch ein negativer PoC-Antigen-Schnelltest, der maximal 24 Stunden gültig ist, oder ein negativer Selbsttest, der unter Aufsicht durchgeführt wurde und ebenfalls maximal 24 Stunden gültig ist.

Ausgenommen von der 3G-Regelung sind Kinder unter sieben Jahren und minderjährige Schüler, die regelmäßig getestet werden. 

Muss ich eine Veranstaltung genehmigen lassen?

Nein, die Durchführung von Veranstaltungen ist ohne Einschränkungen möglich.

Wie achte ich auf die Einhaltung der Infektionshygiene beim Besuchermanagement?

  • Kontaktfreies Einlassmanagement
  • Zeitversetzter Einlass (Teilnahme für begrenzte Zeitspannen, einzelne Tage)
  • Zentrale Besucherregistrierung unter Berücksichtigung der DSGVO
  • Kontaktfreies Bezahlen
  • Sie können von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Maskenpflicht oder die 3G-Regel einführen. Besucherinnen und Besucher mit Erkältungssymptomen dürfen die Veranstaltung dann nicht besuchen. Bringen Sie entsprechende Informationstafeln am Eingang an.

Wie stellt man die Vermeidung von Tröpfchen- und Schmierinfektionen sicher?

  • Sorgen Sie für Angebote zur Handhygiene, insbesondere an Eingängen (Handwaschmöglichkeiten, Handdesinfektionsmöglichkeiten).
  • Sorgen Sie für eine regelmäßige Desinfektion von Flächen, Türklinken und Handläufen.
  • Sorgen Sie für regelmäßige Reinigungsintervalle (Sanitäranlagen und Ausstellungsräume).

Wie ist eine ausreichende Belüftung der Räumlichkeiten zu gewährleisten?

Fällt weg, falls die Veranstaltung im Freien abgehalten wird. Sollten Sie über Belüftungsanlagen verfügen, die so genutzt werden können, dass keine Beiluftbeimengung erfolgt, sondern lediglich Frischluft zufügen, nutzen Sie bitte diese Anlagen. Ansonsten ist das klassische Lüften über Fenster und Türen vorzuziehen. Räume können nach Möglichkeit auch geöffnet bleiben. Kontaktieren Sie zu diesen Punkten im Zweifel am besten den Location-Betreiber oder Ihren Service-Dienstleister.

Wie ist der Nachweis eines Negativ-Tests zu erbringen, wenn die 3G-Regel umgesetzt wird?

  • Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test vor Ort (Teststelle in der Veranstaltungslocation).
  • Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test zur Selbstanwendung unter Aufsicht des/der jeweils Verantwortlichen (Selbsttest in der Veranstaltungslocation)
  • schriftliche oder elektronische Bescheinigung über ein negatives Testergebnis eines innerhalb der letzten 24 Stunden durchgeführten Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests (dezentrale Testung)
  • schriftliche oder elektronische Bescheinigung über ein tagesaktuelles negatives Testergebnis eines aktuellen PCR-Tests, das nicht älter als 24 Stunden sein darf (dezentrale Testung)

Was ist bei einer Positiv-Testung zu tun?

Positiv getestete Personen dürfen den Veranstaltungsort nicht betreten. Eine vor Ort positiv getestete Person muss sich unter Einhaltung der AHA-Regeln sofort in Quarantäne begeben, sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden sowie bei einem zuständigen Arzt bzgl. eines PCR-Tests melden. Eine Quarantäne aller Veranstaltungsteilnehmer und Veranstaltungsteilnehmerinnen ist nicht erforderlich.

Braunschweig Stadtmarketing GmbH

Convention Bureau Braunschweig

Ansprechpartnerinnen Nina Bierwirth und Vessela Ivanova

Anschrift

Sack 17
38100 Braunschweig

Kontakt

Tel.: 0531 4703230
Fax: 0531 4704445

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Bildnachweise

  • iStock / skynesher
  • istock/olffywatt