Jäger- und Falknerprüfung

Allgemeine Informationen zur Jäger- oder Falknerprüfung.

Beschreibung

Jagdschein:
Voraussetzung für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheins ist das Bestehen der Jägerprüfung. Diese Prüfung wird durch eine Prüfungskommission unter Leitung des Kreisjägermeisters abgenommen. Die Prüfung besteht aus dem jagdlichen Schießen, der schriftlichen Prüfung und der mündlich- praktischen Prüfung in einem Revier.

Am 25.11.2023 findet das Jagdliche Schießen der Jägerprüfung der Stadt Braunschweig statt. Die Zulassung zur Prüfung ist bis zum 15.10.2023 zu beantragen. Den entsprechenden Antrag finden Sie unter der Rubrik „Downloads“. 

Der schriftliche Teil der Jägerprüfung findet voraussichtlich am 19.04.2024 statt und der mündlich-praktische Teil voraussichtlich am 20.04.2024.

Weitergehende Informationen zum Prüfungsablauf erhalten Sie mit der Zulassung zur Jägerprüfung, da diese nicht öffentlich ist. 

Darüber hinaus können Fragen telefonisch unter 0531 / 470 5760 oder per Mail an jagdrechtbraunschweigde gerichtet werden.

Falknerjagdschein:
Der Falknerjagdschein ist die behördliche Erlaubnis zur Jagd mit Falken oder anderen Greifvögeln. Zur Falknerprüfung darf nur zugelassen werden, wer zuvor die Jägerprüfung oder die eingeschränkte Jägerprüfung bestanden hat.

Zu den Prüfungen wird nur zugelassen, wer spätestens 6 Monate zuvor das 15. Lebensjahr vollendet hat und die für den Erwerb eines Jagdscheines erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.

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