Versammlungsanzeige

Anzeige von versammlungsrechtlich anzeigepflichtigen Veranstaltungen

Beschreibung

Versammlungen und Aufzüge im öffentlichen Raum unter freiem Himmel, das sind Zusammenkünfte von Personen, die friedlich und ohne Waffen Angelegenheiten politischen Inhalts in die Öffentlichkeit tragen wollen, sind anzeigepflichtig, bedürfen aber keiner Genehmigung.

Nach Anzeige einer Versammlung erfolgt regelmäßig ein Kooperationsgespräch mit dem Versammlungsleiter bzw. der Versammlungsleiterin.

Die Versammlungsbehörde kann im Interesse der öffentlichen Sicherheit die Veranstaltungen mit Auflagen versehen, die dem Anzeiger in Form eines Bescheides bekannt gegeben werden. Die schärfste Form der Auflage stellt ein Verbot der Veranstaltung dar.

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