Beantragung einer Waffenbesitzkarte (WBK) als schießsportlicher Verein
Wenn Sie als schießsportlicher Verein Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Die verantwortliche Person muss mindestens 25 Jahre alt sein. Für Sportschützen gelten Ausnahmen
Die verantwortliche Person muss ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit nachweisen
Die verantwortliche Person muss ihre persönliche Eignung nachweisen
Die verantwortliche Person muss nachweisen, dass sie ausreichende Kenntnisse über Waffen und Munition sowie im Umgang damit besitzt (Sachkunde)
Sie müssen nachweisen, dass Sie Waffen und Munition sicher aufbewahren können
Dokumente
Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
Auszug aus dem Vereinsregister
Sachkundenachweis (verantwortliche Person)
Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank und/oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort
Gegebenenfalls fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung der
verantwortlichen Person
(sofern unter 21 Jahren bei Sportschützen beziehungsweise unter 25 Jahren bei sonstigen Personen)