Waffenbesitzkarte

Voraussetzung für den legalen Besitz erlaubnispflichtiger Waffen ist deren Eintragung in eine Waffenbesitzkarte.

Beschreibung

Um eine erlaubnispflichtige Waffe erwerben und besitzen zu dürfen, benötigen Sie eine Erlaubnis, an die sehr hohe Anforderungen gestellt werden. Neben Zuverlässigkeit, persönlicher Eignung und Sachkunde muss ein Bedürfnis für den Waffenbesitz nachgewiesen werden. Dies kann z. B. bei Jägern, Sportschützen oder Waffensammlern gegeben sein.

Die Erlaubnis zum Waffenbesitz kann jederzeit widerrufen werden, etwa wenn eine Erlaubnisvoraussetzung - z. B. Zuverlässigkeit - nicht mehr gegeben ist.

Ein Sonderfall für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte ist die Erbschaft. Auch hier müssen jedoch Zuverlässigkeit, persönliche Eignung usw. gegeben sein.

Aufgrund der unterschiedlichen Arten der waffenrechtlichen Erlaubnisse fragen Sie für genauere Informationen bitte direkt bei den zuständigen Sachbearbeitern nach.

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