Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Sammler und Sachverständige
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Waffensachkundeprüfung
Nachweis über die kulturhistorische oder waffentechnische Bedeutung des beantragten Sammelgebietes (in Form eines Gutachtens).
Nachweis der sicheren Aufbewahrung (zum Nachweis der sicheren Aufbewahrung dient der Kaufbeleg und ein Foto des Waffenschrankes. Das Typenschild mit Seriennummer muss lesbar sein.)
Nachweis der persönlichen Eignung (wenn Sie unter 25 Jahre alt sind)
Gebühren
Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen Niedersachsen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO -) Nr. 109.1.6.2.3, 109.1.6.2.4, 109.1.6.2.5, 109.1.6.4.2, 109.1.6.5