Prostitutionstätigkeit, Anmeldung einer

Beschreibung

Seit dem 1. Juli 2017 besteht für alle in der Prostitution tätigen Personen eine Pflicht zur Anzeige ihrer Tätigkeit. Ob die Tätigkeit regelmäßig oder nur gelegentlich ausgeübt wird ist dabei unerheblich. Die Pflicht besteht auch für Tantra- oder erotische Masseurinnen und Masseure sowie dominante Dienstleistende. 

Vor Ihrer Anmeldung müssen Sie zunächst eine gesundheitliche Beratung im Gesundheitsamt der Stadt Braunschweig wahrnehmen. Eine gesundheitliche Untersuchung ist dabei nicht verpflichtend. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an das Gesundheitsamt. 

Ihre Anmeldung erfolgt persönlich in der Stelle Gewerbeangelegenheiten der Stadt Braunschweig. Teil der Anmeldung ist eine Beratung über Ihre speziellen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit sowie über örtliche Kontakt- und Unterstützungsstellen. Außerdem haben Sie Gelegenheit Ihre rechtlichen Fragen im Bezug auf Ihre Tätigkeit und das Prostituiertenschutzgesetz zu klären.

Damit die Beratung im vertraulichen Rahmen bleibt, werden grundsätzlich nur Sie und Ihr Sachbearbeiter am Gespräch teilnehmen. Falls Sie Unterstützung durch eine Fachberatungsstelle oder einen Dolmetscher in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte frühzeitig bei der Stelle Gewerbeangelegenheiten. Bringen Sie bitte ansonsten keine Begleitung mit. 

Nach der erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebescheinigung. Auf Ihren Wunsch kann auch zusätzlich eine Bescheinigung mit verändertem Namen ausgestellt werden. 

Die Anmeldebescheinigung ist zwei Jahre gültig. Wenn Sie unter 21 Jahre alt sind, beträgt die Gültigkeit stattdessen ein Jahr. Danach können Sie die Bescheinigung persönlich verlängern lassen.

Details

Kontakt

Downloads / Links

Erläuterungen und Hinweise