Ausnahme von der Reisegewerbekartenpflicht für besondere Verkaufsveranstaltungen

Beschreibung

Grundsätzlich unterliegt der Verkauf von Waren im Reisegewerbe der Reisegewerbekartenpflicht. Für besondere Verkaufsveranstaltungen kann eine Ausnahme zugelassen werden. 

Bei den Veranstaltungen muss ein tatsächlicher Warenverkauf stattfinden, also eine sofortige Übergabe erfolgen. Die Waren sollen zu einer gemeinsamen Warengruppe gehören, z. B. Gebrauchtwagen, Kunst- oder Antiquitäten, Blumen.

Antragsteller für die Ausnahmegenehmigung ist der Veranstalter. Im Antrag sind Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung und die angebotene Warengruppe anzugeben. Außerdem ist eine Liste aller Teilnehmer mit vollständigem Namen und Geschäftsadresse beizufügen. 

Die Ausnahmegenehmigung befreit die Teilnehmer von der Reisegewerbekartenpflicht nur für diese Veranstaltung.

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