Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges

Beschreibung

Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder mehrmals in einem Monat im Gebiet der Stadt Braunschweig aufstellen wollen, müssen Sie dies der Stelle Gewerbeangelegenheiten der Stadt anzeigen. Die Anzeige muss zwei Wochen vor dem Beginn der Aufstellung erfolgen. 

Die Anzeige muss schriftlich erfolgen. Nutzen Sie hierfür bitte den hier verfügbaren Vordruck und fügen Sie die benötigten Anlagen bei. 

Bei der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges muss insbesondere der Schutz der tätigen Prostituierten, der Jugend und der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Allgemeinheit gewährleistet sein.

Spricht nach den von Ihnen gemachten Angaben etwas gegen die Aufstellung, kann die Stelle Gewerbeangelegenheiten Ihnen Auflagen erteilen oder die Aufstellung untersagen. 

Vor der Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges müssen Sie eine Erlaubnis zur Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges erhalten haben.

Sollten Sie das Fahrzeug an anderem Ort erneut aufstellen, bedarf es einer erneuten Anzeige. Sollten Sie das Fahrzeug früher als in der Anzeige angegeben entfernen, teilen Sie dies der Stelle Gewerbeangelegenheiten bitte unverzüglich mit.

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