Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe, Verlängerung

Beschreibung

Der Pfandleiher hat das Pfand spätestens sechs Monate nach Eintritt der Verwertungsberechtigung zu verwerten.

Auf Antrag bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, die Pfandverwertungsfrist verlängert werden.

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