Erlaubnis zur reisegewerbekartenfreien Tätigkeit

Beschreibung

Grundsätzlich unterliegt der Verkauf von Waren im Reisegewerbe der Reisegewerbekartenpflicht. Aus Anlass von Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderen Anlass kann jedoch eine Erlaubnis erteilt werden, die die Reisegewerbekarte ersetzt.

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