Versteigerung, Anzeige einer

Beschreibung

Eine Versteigerung ist spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Versteigerungstermin der zuständigen Gewerbebehörde und der Industrie- und Handelskammer anzuzeigen.

Nicht angezeigt werden muss die Versteigerung von landwirtschaftlichem Inventar, land- und forstwirtschaftlichen Produkten und Vieh.

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