Diese Seite auf Facebook empfehlenDiese Seite auf Twitter empfehlenDiese Seite per E-Mail empfehlenSeite vorlesen Versteigerung: Anzeige BeschreibungEine Versteigerung ist spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Versteigerungstermin anzuzeigen. DetailsDokumente ggf. Personalausweis oder Reisepass Versteigerererlaubnis schriftliche Anzeige aus der hervorgehen muss: Ort und Zeitpunkt der Versteigerung und Gattung der zu versteigernden Ware Bei Versteigerung von Waren, die zu einem Nachlass oder einer Insolvenzmasse gehören oder wegen Geschäftsaufgabe veräußert werden oder im Wege der öffentlichen Versteigerung aufgrund gesetzlicher Vorschrift veräußert werden (§ 383 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) und in offenen Verkaufsstellen angeboten werden und die ungebraucht sind oder deren bestimmungsgemäßer Gebrauch in ihrem Verbrauch besteht, werden zusätzlich folgende Angaben benötigt: der Anlass der Versteigerung sowie der Name und die Anschrift der Auftraggeber § 383 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Öffnet in einem neuen Tab) Section 383 paragraph 3 Of the Civil Code (BGB) (Öffnet in einem neuen Tab) GebührenEs fallen keine Gebühren an.Fristen Anzeigefrist: 2 Wochen KontaktOrganisationseinheiten Allgemeine Gewerbeangelegenheiten Downloads / LinksLinks und Downloads Onlineanzeige einer Versteigerung (Öffnet in einem neuen Tab)