Privatanzeige (ruhender Verkehr)
Privatanzeige bei Halt- und Parkverstößen
Beschreibung
Jeder Bürger/Jede Bürgerin hat das Recht, Halt- und Parkverstöße bei der Bußgeldabteilung anzuzeigen.
Privatanzeige bei Halt- und Parkverstößen
Jeder Bürger/Jede Bürgerin hat das Recht, Halt- und Parkverstöße bei der Bußgeldabteilung anzuzeigen.