Nebenwohnung, Anmeldung einer
Beschreibung
Folgende Personen können sich mit Nebenwohnung in Braunschweig anmelden:
- Ledige, Geschiedene und Verwitwete
nur mit Nachweis (schriftliche Erklärung) - Studierende
müssen zusätzlich zur Anmeldung einen Fragebogen ausfüllen. (siehe "Downloads/Links") - Kinder unter 18 Jahren
können mit Nebenwohnung angemeldet werden, wenn der Wohnsitz bei den Sorgeberechtigten weiterhin bestehen bleibt. - Verheiratete
nur, wenn eine gemeinsame Hauptwohnung mit dem Ehepartner besteht.
Sie können sich
- persönlich,
- durch einen Bevollmächtigten
anmelden.
Trennen sich die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern und ein Elternteil zieht mit den Kindern in eine andere Wohnung, wird für die Anmeldung der Kinder die Einverständniserklärung des anderen Elternteils benötigt (siehe "Downloads/Links").
Diese Einverständniserklärung muss auch vorgelegt werden, wenn die Kinder von einem Elternteil zum anderen umziehen.
Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Zustimmung der Eltern anmelden.