Personalausweis, Meldung vornehmen

Verlust, Diebstahl oder Wiederauffinden Ihres Personalausweises sowie Änderungen der darauf enthaltenen Daten müssen Sie unverzüglich melden.

Beschreibung

Sie müssen Ihre Personalausweisbehörde, bzw. Ihr Bürgeramt unverzüglich informieren, wenn:

  • sich Daten auf Ihrem Personalausweis ändern (z. B. Ihr Name),
  • Sie Ihren Personalausweis verloren haben,
  • Ihr Ausweis gestohlen wurde,
  • Sie den Ausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden haben.

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab 16 Jahren verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Damit Ihr Ausweis gültig bleibt, müssen die darauf enthaltenen Daten mit Ausnahme von Anschrift und Größenangabe immer aktuell sein. Diese sollten jedoch nach Möglichkeit ebenfalls unverzüglich angepasst werden.

Hinweis: Verlust oder Diebstahl können Sie zusätzlich auch bei der Polizei melden.

Nach der Meldung wird Ihr Online-Ausweis, sofern Sie diesen freigeschaltet haben, automatisch gesperrt. Das Online-Ausweisen und Vor-Ort-Auslesen sind dann nicht mehr möglich.

Bei Namensänderung, Verlust oder Diebstahl sollten Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

Rechte Spalte (Hautnavigation, Suche etc.)