Reisepass Meldung wegen Verlust

Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust

sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen

Beschreibung

Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

Die Ausstellung eines neuen Reisepassen muss persönlich mit Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab) beantragt werden.

Erläuterungen und Hinweise