Statuswechsel (Wohnung)

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich

vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist

dies der

Beschreibung

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.

Der Statuswechsel kann persönlich mit Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab) erfolgen.

Erläuterungen und Hinweise