Brexit

Beschreibung

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist zum 1. Februar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Der Übergangszeitraum, in dem Sie als britischer Staatsangehöriger für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet uneingeschränkt unter das Freizügigkeitsrecht fallen und nichts unternehmen mussten, endet am 31. Dezember 2020

Ab dem 1. Januar 2021 benötigen Sie und Ihre Familienangehörigen für Ihren weiteren Aufenthalt einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltskarte-GB). 

Für die Bearbeitung müssen Sie zunächst bei der Ausländerbehörde bis spätestens 30. Juni 2021 Ihren Aufenthalt im Bundesgebiet anzeigen. 

Bitte übersenden Sie die Aufenthaltsanzeige und – wenn Sie bereits länger als 5 Jahre im Bundesgebiet leben – einen aktuellen Rentenversicherungsverlauf auf dem Postweg oder per Mail an die Ausländerbehörde. 

Sie erhalten nach Auswertung der Unterlagen ein Terminangebot für die Aufnahme biometrischer Daten für die Aufenthaltskarte-GB.

Alle zum Stichtag 31. Dezember 2020 in Braunschweig gemeldeten britischen Staatsangehörigen erhalten ein Schreiben der Ausländerbehörde, in dem das weitere Vorgehen erklärt wird. 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Britische Botschaft in Berlin https://www.gov.uk/world/organisations/british-embassy-berlin.de  (Öffnet in einem neuen Tab)

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2020/11/aufenthaltsrecht-britischer-staatsangehoeriger.html (Öffnet in einem neuen Tab)

Details

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