Genusstauglichkeit

Informationen zur Genusstauglichkeitskennzeichnung von Fleisch nach Abschluss der erforderlichen Untersuchungen.

Beschreibung

Nach Abschluss der Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie der ergänzenden Untersuchungen entscheidet der amtliche Tierarzt über die Genusstauglichkeit. Wenn das Fleisch zum Verzehr geeignet ist, wird der Tierkörper an verschiedenen Stellen mit einem Stempelabdruck gekennzeichnet. Wenn Ihnen ein geschlachtetes Tier (Rind, Schwein, Schaf, Ziege) zum Kauf angeboten wird, welches nicht mit einem Stempelaufdruck versehen ist, können Sie davon ausgehen, dass die erforderliche Untersuchung nicht erfolgt ist. In diesem Fall sollten Sie auf den Erwerb verzichten und das örtliche Veterinäramt/die örtliche Veterinärabteilung benachrichtigen.

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