Schutz vor Täuschung im Lebensmittelrecht

Informationen zu Vorschriften bei Bezeichnung, Beschreibung und Etikettierung von Lebensmitteln: wann liegt eine "Täuschung" im Sinne des Gesetzes vor? Die Überwachung gehört zu den Aufgaben der Abteilung Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung).

Beschreibung

Eine Aufgabe der Lebensmittelüberwachung besteht darin, den Verbraucher vor Täuschung zu schützen.

Wenn Lebensmittel unter Angabe bestimmter Wirkungen angeboten werden (z. B. schlank machend) erfolgt eine stichprobenweise Probenahme und Untersuchung in einem staatlichen Lebensmittelinstitut. Werden dabei die ausgelobten Wirkungen nicht nachgewiesen, ist die weitere Abgabe dieser Lebensmittel nicht mehr zulässig. Das Produkt ist aus dem Verkehr zu nehmen.

Was ist unter Täuschung zu verstehen?

Eine Täuschung liegt immer dann vor, wenn Lebensmittel unter irreführenden Bezeichnungen angeboten werden oder für Lebensmittel mit irreführenden Darstellungen oder sonstige Aussagen geworben wird. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,

  • wenn Lebensmitteln unter Angabe besonderer Wirkungen angeboten  werden, die ihnen nach den Erkenntnissen der Wissenschaft nicht zukommen.
  • wenn zur Täuschung geeignete Bezeichnungen, Angaben, Aufmachungen, Darstellungen oder sonstige Aussagen über Herkunft der Lebensmittel, ihre Menge, ihr Gewicht, über den Zeitpunkt der Herstellung oder Abpackung, über ihre Haltbarkeit oder über sonstige Umstände, die für ihre Bewertung mitbestimmend sind, verwendet werden
  • wenn einem Lebensmittel der Anschein eines Arzneimittels (z.B. durch die Angabe: hilft bei  Gelenkproblemen oder durch Abbildung eines Arztes auf der Verpackung) gegeben wird

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