Anzeige der gewerbsmäßigen Haltung von Gehegewild

Wer gewerbsmäßig Tiere in Wildgehegen halten will, muss dieses mindestens vier Wochen vor Tätigkeitsbeginn bei der zuständigen Veterinärbehörde anzeigen.

Beschreibung

Sie wollen Tiere wild lebender Arten in Wildgehegen halten und züchten? Sie üben die Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung aus? Dann müssen Sie diese Tierhaltung mindestens vier Wochen vor deren Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Veterinärbehörde anzeigen.

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