Grünordnungspläne
Beschreibung
Im Naturschutzrecht ist die Erstellung von grünordnerischen Begleitplänen zu den Bebauungsplänen gefordert. Darin werden alle Grün- und Spielflächen des Neubaugebietes dargestellt. Neben Pflanzgeboten für einzelne Grundstücke werden auch Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft festgelegt. Großer Wert wird hierbei – auch im Sinne dringender Klimafolgenanpassungen – auf Dach- und Fassadenbegrünungen sowie ausreichenden Grünflächen mit hohem Baumanteil gelegt.