Städtebauliche Verträge
Städtebauliche Verträge nach §§ 11, 12 und 124 Baugesetzbuch
Beschreibung
Städtebauliche Verträge (Planerkostenverträge, Erschließungsverträge, Folgekostenverträge) gem. § 11 BauGB und Durchführungsverträge gem. § 12 BauGB werden mit Erschließungs- bzw. Vorhabenträgern abgeschlossen, um im Zusammenhang mit Bebauungsplanverfahren städtebauliche Aspekte (u.a. Ausarbeitung der Bauleitplanung, innere und äußere Erschließung des Baugebietes, naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen, sozialer Wohnungsbau, infrastrukturelle Bedarfe wie z. B. Spiel- und Jugendplatz, Kita, Schule) zu regeln.