Flächennutzungsplanung

Der Flächennutzungsplan hat zur Aufgabe, die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in den Grundzügen darzustellen (z.B.: Wohnbauflächen, Gewerbliche Bauflächen, Grünflächen). Diese Nutzungsdarstellungen bilden die Grundlage für detaillierte Festsetzungen in einzelnen Teilbereichen der Stadt (Bebauungspläne). Die Nutzungsmöglichkeit/ Bebaubarkeit eines einzelnen Grundstücks wird i. d. R. nicht im Flächennutzungsplan sondern im Bebauungsplan geregelt.

Beschreibung

Die Kommunen haben bundesweit nach dem Baugesetzbuch die Pflichtaufgabe der Bauleitplanung. Sie müssen einen Flächennutzungsplan (FNP) als „Vorbereitenden Bauleitplan“ aufstellen bzw. ändern, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die letzte Neuaufstellung war nach der Gebietsreform notwendig geworden, als viele der heutigen Ortsteile Braunschweigs eingemeindet wurden und die Stadtfläche sich so wesentlich vergrößerte. Der geltende FNP stammt aus dem Jahre 1978. Seit dem sind über 70 Änderungsverfahren rechtswirksam geworden, in denen für einzelne Teilflächen des Stadtgebietes neue Entwicklungsziele festgelegt wurden.

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