Baustellen (Verkehrsbeeinträchtigung, Antragstellung und Genehmigung)

Aktuelle Informationen zu bestehenden und geplanten Baustellen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Braunschweig.

Beschreibung

Wenn Sie Tiefbaumaßnahmen oder Kranarbeiten (bis zu drei Tagen) im öffentlichen Verkehrsraum durchführen möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis zur Absicherung, die beim Fachbereich Tiefbau und Verkehr beantragt werden kann (siehe "Downloads/Links").

Bitte beachten Sie unsere Bearbeitungsfristen! 

1.    Anträge ohne Beteiligung von Lichtsignalanlagen (LSA)

Die Anträge sind grundsätzlich mindestens 2 Wochen vor Baubeginn bei der Verkehrsbehörde einzureichen.

Den Antrag können Sie entweder per E-mail an baustellensicherungbraunschweigde, per Fax unter der Nummer 0531/470-3100 oder per Post an Stadt Braunschweig, FB Tiefbau und Verkehr, Bohlweg 30 in 38100 Braunschweig senden. 

2.    Anträge mit Beteiligung von Lichtsignalanlagen (LSA) 

Sind bei der Einrichtung von Tiefbaumaßnahmen stationäre LSA anzupassen oder eine mobile Baustellen-LSA aufzustellen, muss der Verkehrszeichenplan mindestens 3 Wochen vor Baubeginn bei der Verkehrsbehörde eingereicht werden. 

Voraussetzung ist, dass im Vorfeld eine Abstimmung mit dem Fachbereich Tiefbau und Verkehr (Stelle 66.13, Lichtsignalanlagen) erfolgt ist. Sie erreichen die Kolleginnen und Kollegen unter lichtsignalanlagenbraunschweigde.

Werden die für die Prüfung notwendigen Vorlaufzeiten nicht eingehalten bzw. nicht alle notwendigen Unterlagen eingereicht, müssen Sie damit rechnen, dass die verkehrsrechtliche Anordnung nicht zum beantragten Termin erteilt wird.

Vor Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung darf mit den Arbeiten nicht begonnen werden.

Hinweis:

Bei Containern, Materiallagerungen und auch Baustelleneinrichtungsflächen, Kranarbeiten (länger als drei Tage) sowie Gerüsten handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung. Bitte folgen Sie dazu dem Link. (Öffnet in einem neuen Tab)

 

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