Ganztagsschulen
Beschreibung
Ganztagsschulen richten für ihre Schülerinnen und Schüler in der Regel an vier Tagen (manche an drei Tagen) pro Schulwoche im Anschluss an eine Mittagspause (mit Mittagessen) Angebote im Umfang von zwei Unterrichtsstunden ein, die je nach Konzept der Schule in offener oder teilgebundener Form organisiert sind. Neben Förderstunden, Arbeits- und Übungsstunden, Arbeitsgemeinschaften oder Verfügungsstunden sind auch Freizeitangebote und freiwillige Arbeitsgemeinschaften in Kooperation mit außerschulischen Partnern vorgesehen.
Die Teilnahme an diesem zusätzlichen Förder- und Freizeitangebot ist in der Regel freiwillig. Es gibt auch Ganztagsschulen, deren Konzept von vornherein für alle Schülerinnen und Schüler oder für bestimmte Züge verbindliche Angebote an einem oder mehreren Nachmittagen vorsieht. Schülerinnen und Schüler im Schulbezirk einer solchen Schule, die ein Ganztagsangebot nicht wünschen, können an einer Halbtagsschule angemeldet werden.
Ab August 2026 haben alle Kinder in der ersten Klasse das Recht auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den folgenden Jahren wird dieses Recht jeweils um einen Jahrgang ausgeweitet, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Kindern der ersten bis vierten Klasse der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zusteht.
Dieser Anspruch schließt die Betreuungslücke nach der Kita und erleichtert es vielen Familien, Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Grundschulkinder haben dann das Recht auf eine Ganztagsbetreuung von acht Stunden an fünf Tagen pro Woche, wobei die Unterrichtszeit mit eingerechnet wird.
In Braunschweig wird dieser Anspruch zum einen mit den vorhandenen Ganztagsschulen (das Angebot wird stetig ausgebaut) sowie mit dem Schulkindbetreuungsangebot (Braunschweiger Modell) gewährleistet. Ab dem Schuljahr 2025/2026 arbeiten 25 Grund- bzw. Grund- und Hauptschulen als offene Ganztagsschule.
Informationen zur Anmeldung für die Ganztagsbetreuung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Grundschule.