Wohngeld, Erhöhungsantrag stellen

Wohngeld ist ein monatlicher Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung für eine Eigentumswohnung/ein Eigenheim (Lastenzuschuss). Antragsberechtigt für den Mietzuschuss sind Mieter/innen von Wohnraum und für den Lastenzuschuss Eigentümer/innen von selbst genutztem Wohnraum.

Beschreibung

Sie teilen der Wohngeldstelle unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend

  • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 10 Prozent verringert,
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 10 Prozent erhöht oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht.

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