Wohngeld, Weiterleistung beantragen
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten und Ihr Wohngeldbewilligungszeitraum innerhalb der nächsten zwei Monate abläuft, können Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen.
Wohngeld ist ein monatlicher Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung für eine Eigentumswohnung/ein Eigenheim (Lastenzuschuss). Antragsberechtigt für den Mietzuschuss sind Mieter/innen von Wohnraum und für den Lastenzuschuss Eigentümer/innen von selbst genutztem Wohnraum.
Beschreibung
Das Wohngeld soll Ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen. Sie können spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes beantragen, dass Sie Wohngeld weiterhin beziehen als
- Mietzuschuss oder als
- Lastenzuschuss für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Die Weiterleistung des Wohngelds wird in der Regel wiederum für 12 Monate bewilligt. Bei gleichbleibendem Einkommen kann der Bewilligungszeitraum bis zu 24 Monate betragen.