Bestattungskosten, Übernahme von

Übernahme von Bestattungskosten durch die Stadt, wenn diese den hierzu Verpflichteten (z. B. Angehörigen) nicht zugemutet werden können.

Beschreibung

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden vom Sozialhilfeträger übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen (§ 74 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch). 

Bei einer Kostenerstattung durch die Stadt können lediglich "angemessene" Bestattungskosten übernommen werden. Wenn Sie einen Bestatter beauftragen, müssen Sie deshalb unbedingt darauf hinweisen, dass ein Antrag auf Bestattungskostenübernahme beim Fachbereich Soziales und Gesundheit eingereicht werden soll. So stellen Sie sicher, dass keine Kosten entstehen, die später nicht entsprechend der Vereinbarung der Stadt mit den Braunschweiger Bestattern abgerechnet werden können. Die zusätzlichen Kosten müssten Sie sonst selbst tragen!

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