Inobhutnahme (Kinderschutz)

Beschreibung

Wenn Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form gefährdet sind, ist das Jugendamt (Fachbereich Kinder, Jugend und Familie) und dort die Abteilung "Allgemeine Erziehungshilfe" gesetzlich verpflichtet, sie zu schützen und Gefahr für ihr Wohl abzuwenden. ´

Gefährdung hat viele Gesichter:

Vernachlässigung, Misshandlung, sexueller Missbrauch.

Wenn Sie als Eltern, Nachbar, Lehrer oder Freund Gefahren für ein Kind oder einen Jugendlichen erkennen, sollten sich an uns wenden.

Auf Wunsch behandeln wir Ihre Angaben vertraulich.

In Gefährdungssituationen stellen wir den Schutz der Kinder und Jugendlichen sicher. Wir sind verpflichtet, die Familie in solchen Krisen zu entlasten und zu unterstützen.

Lässt sich zusammen mit der Familie der Schutz der Kinder und Jugendlichen nicht sicherstellen, nehmen wir das Kind oder den Jugendlichen in unsere Obhut und führen eine vormundschafts- oder familiengerichtliche Entscheidung herbei.

Kinder und Jugendliche, die am Wochenende oder abends in große Not geraten, können sich an die Polizei oder die Kinder- und Jugendschutzhaus Ölper, Celler Heerstraße 64, Tel. 0531 509498 wenden.

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