Osterfeuer (Brauchtumsfeuer), Information und Anzeige

Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.

Beschreibung

Informationen und Ansprechpartner/-innen zum Thema Osterfeuer finden Sie auf der Internetseite des Fachbereichs Umwelt.

Erläuterungen und Hinweise