Gewerbesteuer - Antrag auf technische Stundung (sachliche Gründe)
Beschreibung
Die Stadt Braunschweig kann auf Antrag Gewerbesteuerforderungen ganz oder teilweise gem. § 222 Abgabenordnung (AO) stunden, wenn zu erwarten ist, dass die zu zahlende Steuer demnächst wieder zu erstatten sein wird, z. B. wenn ein Antrag auf Herabsetzung einer Steuer Erfolg haben wird, oder dass der/die Steuerpflichtige mit einer alsbaldigen Erstattung oder Vergütung anderer Steuern rechnen kann.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass die unstrittigen Gewerbesteuerforderungen trotz Antragsstellung zur Fälligkeit zu entrichten sind.