Veranstaltungen finden mit Sonntagsöffnungen statt

Die Geschäfte in der Innenstadt öffnen am 19. April, 27. September und 8. November

Braunschweig, 10. März 2020

Die für den modeautofrühling am 19. April, das trendsporterlebnis am 27. September und die mummegenussmeile am 8. November geplanten verkaufsoffenen Sonntage können in der Innenstadt stattfinden. In einem Erörterungstermin beim Verwaltungsgericht Braunschweig konnte heute eine Einigung erzielt werden.

Die für den modeautofrühling, das trendsporterlebnis und die mummegenussmeile beantragten Sonntagsöffnungen waren Gegenstand des heutigen Erörterungstermins, zu dem das Verwaltungsgericht Braunschweig die beteiligten Akteure geladen hatte. Diese einigten sich darauf, dass die drei Sonntagsöffnungen am 19. April, am 27. September und am 8. November in der Innenstadt stattfinden können. „Wir freuen uns, dass wir unsere Veranstaltungen mit den Sonntagsöffnungen ergänzen können“, erklärt Gerold Leppa, Geschäftsführer der Braunschweig Stadtmarketing GmbH. „Das Ergebnis gibt uns Rechtssicherheit und es zeigt, dass wir als Veranstalter der verbleibenden drei Innenstadtveranstaltungen entgegen anderslautender Einschätzungen im Sinne des Gesetzes fundiert und ordentlich gearbeitet haben.“ Ergebnis sei aber auch, dass es für die Betriebe in den Stadtteilen in 2020 auf die Klage der Gewerkschaft hin keine Sonntagsöffnung mehr geben werde.

„Die Zukunft der winterkunstzeit ist nun leider ungewiss“, so Leppa weiter. Nachdem Klage gegen die Verkaufsöffnung an vier Sonntagen in 2020 eingereicht worden war, hatte das Verwaltungsgericht zunächst nur die im Rahmen der winterkunstzeit geplante Sonntagsöffnung am 9. Februar betrachtet und der entsprechenden Klage stattgegeben. „Als relativ neu etabliertes Veranstaltungskonzept hält sie insbesondere den quantitativen Anforderungen für eine Sonntagsöffnung noch nicht stand. Das ist natürlich schade, da sie mit dem Fokus auf die regionale Kunst- und Kreativszene ein besonderes und sehr attraktives Thema hatte.“

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