OB unterzeichnet „Brüsseler Erklärung“

Braunschweig, 8. April 2024 - Referat Kommunikation

Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum wird die unter der Schirmherrschaft der belgischen EU-Ratspräsidentschaft verabschiedete "Brüsseler Erklärung" europäischer Bürgermeisterinnen und Bürgermeister unterzeichnen. Dem hat der Verwaltungsausschuss am Mittwoch, 3. April zugestimmt. 

Ende Januar hatten rund 40 Vertreterinnen und Vertreter europäischer Städte und Regionen im Rahmen einer Veranstaltung unter dem Titel "A European urban policy fit for the future” in Brüssel die Erklärung als erste unterzeichnet. Sie hebt die große Bedeutung von Städten als Partner europäischer Einrichtungen und der treibenden Kräfte Europas hervor und setzt sich dafür ein, dass Parlament und Kommission der Europäischen Union die Sichtweisen von Städten und Metropolen berücksichtigen. 

"Eine Verbesserung der Wahrnehmung städtischer Belange auf EU-Ebene in der nächsten EU-Förderperiode würde den Städten die Bewältigung künftiger Herausforderungen erheblich erleichtern", betont der OB. "Das ist auch im Interesse Braunschweigs." Aus Deutschland haben bisher u. a. die Städte Augsburg, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Köln, Leipzig, München und Münster unterzeichnet. 

Ziel der Erklärung ist es, ein neues Verständnis der EU-Gremien für eine stärkere Berücksichtigung städtischer Belange und einen direkteren Einbezug lokaler / regionaler städtischer Gremien zu forcieren. Es werden Empfehlungen unterbreitet, wie dies in den nächsten fünf Jahren bis 2029 erreicht werden kann: 

  • Systematischer, strukturierter und verbindlicher Dialog sowie Beteiligung der lokalen Regierungen auf europäischer Ebene, u. a. durch Beteiligung von Städten und Metropolregionen: vor der Annahme europäischer Gesetzgebung, in allen relevanten Expertengruppen auf EU-Ebene, bei der Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte und des Europäischen Grünen Deals.
  • Bessere Integration und Koordination städtischer Angelegenheiten auf europäischer Ebene des Europäischen Parlaments, u. a.: Einrichtung eines Unterausschusses für städtische Angelegenheiten; Sicherstellung, dass stadtpolitische Themen innerhalb der strategischen EU-Agenda 2024-2029 Priorität haben; Ernennung eines Vizepräsidenten für lokale, städtische, metropolitane und regionale Angelegenheiten.
  • Stadtfreundliche EU-Vorschriften, u. a. durch: Einbeziehung der zwischenstaatlichen Ebenen bei Entscheidungsprozessen für Europäische Verordnungen / Richtlinien, die Auswirkungen auf städtische Gebiete haben; Einrichtung einer regelmäßigen Feedback-Schleife, die es Städten und Metropolregionen ermöglicht, auszudrücken, was nach Einführung neuer Vorschriften auf lokaler Ebene funktioniert und was nicht, zur Verbesserung künftiger Regularien.
  • Zugänglichere und stadtgerechtere EU-Finanzierung, u. a. durch: Unterstützung von Städten und Metropolregionen bei ihren langfristigen Investitionen in Klimaschutz und -anpassung, Energie, Mobilität, Digitalisierung, Wohnungsbau; Einführung eines verpflichtenden städtischen Ansatzes in allen relevanten EU-Programmen nach 2027 und Berücksichtigung der städtischen Besonderheiten bei der Zuteilung künftiger EU-Fördermittel.
  • Förderung metropolitaner Gremien, u. a. durch: Einfügung einer städtischen, metropolitanen und territorialen Dimension in allen EU-Politiken und -Programmen nach 2027; effektive Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Städten und ländlichen Gebieten.
  • Paradigmenwechsel bei zugrundeliegenden Indikatoren, unter anderem durch: Unterstützung der Städte und Metropolregionen bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele; Optimierung bei der Erhebung europäischer Statistiken zur besseren Erfassung der Realität in städtischen Gebieten; Nutzung dieser verbesserten Indikatoren, um die Zuteilung europäischer Fördermittel zu bestimmen.

 

 

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