Voraussetzungen für das Schöffenamt

Schöffinnen und Schöffen tragen eine hohe Verantwortung. Sie urteilen über andere Menschen und greifen dadurch zum Teil erheblich in deren Leben ein. Es versteht sich, dass jemand, der diese Verantwortung übernehmen will, bestimmte Voraussetzungen erfüllen sollte.

Am besten versetzen Sie sich einmal gedanklich in die Situation eines Angeklagten. Überlegen Sie, welche Eigenschaften und Fähigkeiten Sie von denen erwarten würden, die das Urteil über Sie sprechen werden. Lesen Sie weiter und vielleicht stellen Sie fest, dass Ihre Erwartungen sich mit den hier genannten Voraussetzungen decken.

Gesetzliche Vorgaben

Die gesetzlichen Vorgaben ergeben sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und dem Deutschen Richtergesetz (DRiG). Die wichtigsten sind nachfolgend aufgelistet.

  • Deutsche Staatsangehörigkeit 
  • Alter mindestens 25 und höchstens 69 Jahre 
  • Wohnsitz in Braunschweig  
  • Keine relevanten Vorstrafen 
  • Gesundheit und Sprachkenntnis 
  • Keine Tätigkeit für die Stasi 
  • Keine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit  
  • Ausgeschlossene Berufsgruppen

Die gesetzliche Vorgaben lassen sich in der Regel objektiv beurteilen und überprüfen.

Persönliche Fähigkeiten

Die persönlichen Fähigkeiten, die jemand mitbringen sollte, sind nicht per Gesetz festgelegt, vielmehr ergeben sie sich aus der Tätigkeit heraus. Der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. hat eine Liste der wünschenswerten Fähigkeiten zusammengestellt.

Natürlich sind nicht bei jedem, der sich um ein Schöffenamt bewirbt, alle diese Fähigkeiten gleich stark ausgeprägt. Das muss auch nicht sein. Die Liste soll als Anhaltspunkt dienen, um für sich selbst eine Entscheidung zu treffen.

  • Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und soziale Kompetenz
  • Lebens- und Berufserfahrung
  • Logisches Denken und Intuition
  • Vorurteilsfreiheit
  • Mut und Verantwortung für Gerechtigkeit
  • Standfestigkeit und Flexibilität
  • Kommunikations- und Dialogfähigkeit
  • Kenntnisse über die Strafgerichtsbarkeit 

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