Formulare des Wahlamtes (z. B. Briefwahlantrag)

Briefwahlantrag

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen über den Online-Antrag ist nicht mehr möglich, da die rechtzeitige Zustellung der Unterlagen nicht mehr gewährleistet werden kann. Ab jetzt sollten die Briefwahlunterlagen direkt in der Briefwahlzentrale beantragt werden.

Die Briefwahlzentrale in der Reichsstraße 3 ist für die Stichwahl noch bis Freitag, 25. September geöffnet. An diesem Tag schließt sie, wie gesetzlich vorgeschrieben, um 13 Uhr.

Das Wahlamt bittet darum, ein amtliches Ausweisdokument mitzubringen und den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bereits auszufüllen, soweit diese vorliegt. Eine Beantragung ist grundsätzlich aber auch ohne die Wahlbenachrichtigung möglich.

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