Standbild Dr. Fritz Bauer
geb. 16.07.1903 • gest. 01.07.1968
Dr. jur. Fritz Bauer wirkte von 1950 bis 1956 als Generalstaatsanwalt am Oberlandesgericht Braunschweig. Den Bau, in dem die Generalstaatsanwaltschaft bis zu ihrem Umzug im Jahr 2023 ihren Sitz hatte (Domplatz 1), hat er persönlich initiiert.
Fritz Bauer wurde 1903 in Stuttgart geboren. Nach dem Jurastudium in Heidelberg, München und Tübingen war er seit 1930 als jüngster Amtsrichter Deutschlands am Amtsgericht Stuttgart tätig. 1933 wurde er von den Nationalsozialisten wegen seiner jüdischen Herkunft und seinem politischen Engagement für die SPD zeitweilig inhaftiert und aus dem Richteramt entlassen. 1936 ging Bauer ins Exil nach Dänemark und 1943 weiter nach Schweden. Bei Kriegsende kehrte Fritz Bauer vorübergehend nach Dänemark zurück bis er 1949 nach Deutschland zurückkam.
Fritz Bauer übernahm 1949 das Amt eines Landgerichtsdirektors in Braunschweig bevor er 1950 zum Generalstaatsanwalt am Oberlandesgericht Braunschweig ernannt wurde.
Bereits in der Exilzeit war seine Arbeit ausgerichtet auf Anklage und Aufarbeitung des NS-Unrechts.
Ein wirkungsmächtiger Höhepunkt seiner Braunschweiger Amtszeit war 1952 der Prozess gegen den ehemaligen Generalmajor Otto Ernst Remer, der bei einer Wahlkampfveranstaltung die Attentäter vom 20. Juli 1944 um Claus Graf Schenk von Stauffenberg als »Hoch- und Landesverräter« verunglimpft hatte. Bauer, der den Prozess initiierte, ging es dabei um die Rehabilitierung der Attentäter und des Widerstands gegen das NS-Regime. Erstmals stellte ein deutsches Gericht die Rechtmäßigkeit des Widerstands ebenso fest wie es den NS-Staat als »Unrechtsstaat« verurteilte.
1956 wurde Fritz Bauer als Generalstaatsanwalt nach Frankfurt am Main berufen, wo er bis 1968 für ganz Hessen tätig war. Mit seiner Anklageerhebung in den von 1963 bis 1965 geführten Auschwitzprozessen erreichte die Auseinandersetzung mit dem Holocaust erstmals die Öffentlichkeit.
Darüber hinaus bemühte sich Fritz Bauer um eine konsequente Entwicklung eines demokratischen Rechtsbewusstseins und eine Reform innerhalb der bundesdeutschen Justiz.