Plakatierungen auf Privatflächen
Beschreibung
Das Anbringen von Plakaten auf Flächen, die von öffentlichen Straßen oder Anlagen aus sichtbar sind, bedürfen der Zustimmung durch die Stadt Braunschweig. Es werden nur Anträge für regionale Veranstaltungen zugelassen. Ausnahmen in Einzelfällen für Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung sind möglich.
Eine schriftliche Einverständniserklärung des jeweiligen Grundstückseigentümers respektive des Verfügungsberechtigten ist vor Antragstellung einzuholen. Die Standortliste mit Benennung des Ansprechpartners/Verantwortlichem des Grundstücks ist vorzuhalten.
Die maximale Anzahl genehmigungsfähiger Plakate beträgt 100 Stück je Veranstaltung. Die Dauer der Plakatierung darf vier Wochen je Veranstaltung nicht überschreiten.