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Auskunft aus den Gewerbeanzeigen

Auskünfte über registrierte Gewerbebetriebe

Über Eintragungen in den vorliegenden Gewerbeanzeigen können Auskünfte erteilt werden. Nichtöffentlichen Stellen, z. B. Privatpersonen, Rechtanwälte oder Inkassounternehmen, dürfen der Name, die Anschrift des Betriebs und die gemeldete Tätigkeit mitgeteilt werden ("kleine Auskunft").

Weitere Daten dürfen nur mitgeteilt werden, wenn ein rechtliches Interesse, z. B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, glaubhaft gemacht wird ("große Auskunft").

Unterlagen

  • Schriftliche Anfrage mit Angabe des gewünschten Umfangs der Auskunft und ggf. der Gründe für die Anfrage.

Gebühren

Nach Zeitaufwand, Höchstgebühr jedoch                                                                 

  • kleine Auskunft: 15,00 € 
  • große Auskunft:  40,00 €

Von Ausnahmefällen abgesehen werden für alle Auskünfte einheitlich 11,25 € erhoben.

 

Rechtsgrundlagen

keine

Bearbeitungszeit

keine
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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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