
Auskunft aus den Gewerbeanzeigen
Auskünfte über registrierte Gewerbebetriebe
Über Eintragungen in den vorliegenden Gewerbeanzeigen können Auskünfte erteilt werden. Nichtöffentlichen Stellen, z. B. Privatpersonen, Rechtanwälte oder Inkassounternehmen, dürfen der Name, die Anschrift des Betriebs und die gemeldete Tätigkeit mitgeteilt werden ("kleine Auskunft").
Weitere Daten dürfen nur mitgeteilt werden, wenn ein rechtliches Interesse, z. B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, glaubhaft gemacht wird ("große Auskunft").
Unterlagen
- Schriftliche Anfrage mit Angabe des gewünschten Umfangs der Auskunft und ggf. der Gründe für die Anfrage.
Gebühren
Nach Zeitaufwand, Höchstgebühr jedoch
- kleine Auskunft: 15,00 €
- große Auskunft: 40,00 €
Von Ausnahmefällen abgesehen werden für alle Auskünfte einheitlich 11,25 € erhoben.
Rechtsgrundlagen
keine
Bearbeitungszeit
keine


