Eintragung der Schlüsselzahl 196 (B196)

Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B (Zweiräder in abgewandelter Form der Klasse A1).
Für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer Fahrerschulung. Die Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung beim TÜV ist nicht erforderlich.

Beschreibung

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer oder die Teilnehmerin bereits seit mindestens fünf Jahren (ohne Unterbrechung) die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. 

Die Ausbildung umfasst 4 Unterrichtseinheiten in der Theorie zu je 90 Minuten sowie 10 praktische Fahrstunden zu je 45 Minuten.

Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 beträgt 25 Jahre.

Die Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist unbefristet gültig, gilt jedoch nur im Inland.

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