Eintragung der Schlüsselzahl 96 (B96)

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B (Anhängerkombination).
Für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer Fahrerschulung. Die Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung beim TÜV ist nicht erforderlich.

Beschreibung

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg überschreitet, aber 4 250 kg nicht übersteigt. 

Voraussetzung ist die Klasse B.

Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 beträgt 18 Jahre, im Fall des Begleiteten Fahrens 17 Jahre.

Die Ausbildung umfasst 2,5 Stunden Theorieausbildung und 3 Stunden Praxisausbildung sowie eine Fahrstunde im öffentlichen Straßenverkehr. 

Die Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig.

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