Begleitetes Fahren ab 17

Sie möchten - bzw. Ihre Tochter oder Ihr Sohn möchte - am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen!?

Beschreibung

Die Teilnahme am Begleiteten Fahren ist freiwillig und muss ausdrücklich beantragt werden. Regelfall bleibt das Mindestalter von 18 Jahren.

Beim "Begleiteten Fahren ab 17" erhält eine Jugendliche oder ein Jugendlicher die Möglichkeit, die Fahrerlaubnisklassen B (PKW) und BE (Anhänger)  bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres zu erwerben. Nach bestandener Prüfung wird eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. Mit dieser darf die oder der Jugendliche einen PKW allerdings nur in Anwesenheit einer vorher benannten Begleitperson führen. Diese Einschränkung gilt, bis er oder sie 18 Jahre alt geworden ist.

Als Begleitperson kommt jede Person in Frage, die mindestens 30 Jahre alt ist, die PKW-Fahrerlaubnis seit mehr als 5 Jahren durchgehend besitzt und im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes mit nicht mehr als 1 Punkt registriert ist. Die Begleitperson muss den eigenen Führerschein im Rahmen der Begleitung mitführen und darf nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen.

Beide Erziehungsberechtigten der oder des Jugendlichen müssen dem "Begleiteten Fahren" und jeder benannten Begleitperson zustimmen.
Führt die oder der Jugendliche ein Kraftfahrzeug ohne die notwendige Begleitperson, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

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