
Namensänderung (Kfz-Papiere)
Informationen zu Namensänderungen von Privatpersonen und Firmen in den Kfz-Papieren
Wenn sich der Name der Person oder die Firmenbezeichnung, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, geändert hat, muss dies in den Fahrzeugpapieren (Kfz-Brief und -Schein) eingetragen werden.
"Alte" Fahrzeugpapiere werden dabei in die aktuellen Dokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) umgetauscht.
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Unterlagen
bei Einzelpersonen:
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
- Personalausweis
- Nachweis über die Namensänderung, z. B. Heiratsurkunde
bei Firmen:
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
- geänderte Gewerbeanmeldung
Gebühren
- Namensänderung in den Fahrzeugpapieren: 12,00 EUR
- Bei gleichzeitigem Umtausch der Fahrzeugpapiere in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I + II: 21,00 EUR
Zahlungsart
Die Gebühren können in bar oder mit der EC-Karte gezahlt werden
Bearbeitungszeit
Die Änderung in den Fahrzeugpapieren muss umgehend erfolgen.
Zuständigkeit
Mitarbeiterin, Mitarbeiter
| Symbol für eine Person Auskunftstelefon der Zulassungsstelle | – |



