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Namensänderung (Kfz-Papiere)

Informationen zu Namensänderungen von Privatpersonen und Firmen in den Kfz-Papieren

Wenn sich der Name der Person oder die Firmenbezeichnung, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, geändert hat, muss dies in den Fahrzeugpapieren (Kfz-Brief und -Schein) eingetragen werden.

"Alte" Fahrzeugpapiere werden dabei in die aktuellen Dokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) umgetauscht.

Unterlagen

bei Einzelpersonen:

  • Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief
  • Personalausweis 
  • Nachweis über die Namensänderung, z. B. Heiratsurkunde

bei Firmen:

  • Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief
  • geänderte Gewerbeanmeldung

Gebühren

  • Namensänderung in den Fahrzeugpapieren: 12,00 EUR
  • Bei gleichzeitigem Umtausch der Fahrzeugpapiere in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I + II: 21,00 EUR

 

Zahlungsart

Die Gebühren können in bar oder mit der EC-Karte gezahlt werden

Bearbeitungszeit

Die Änderung in den Fahrzeugpapieren muss umgehend erfolgen.
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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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