
Zulassungsstelle
Die Zulassungsstelle bearbeitet Kfz-Zulassungen, Um- und Abmeldungen, sowie Änderungen in den Fahrzeugpapieren. Außerdem werden ordnungsbehördliche Maßnahmen bis hin zur Kfz-Stilllegung verfügt und durchgesetzt.
Wichtige Hinweise zur Zulassung eines Kraftfahrzeugs
Das Land Niedersachsen verliert jedes Jahr Millionenbeträge durch säumige Kraftfahrzeugsteuerzahler. Dieses Geld geht unmittelbar dem Land Niedersachsen und damit seinen Bürgerinnen und Bürgern verloren. Die Vollstreckung der ausstehenden Kraftfahrzeugsteuern bei den säumigen Schuldnern ist sehr aufwändig und verursacht weitere beträchtliche Verwaltungskosten. Deshalb ist ab dem 01. Juli 2008 die Zulassung eines Kraftfahrzeugs von den nachfolgenden Voraussetzungen abhängig gemacht:
- Die Zulassung eines Fahrzeugs erfolgt wie bisher nur noch, wenn der Kraftfahrzeughalter eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto erteilt und
- ein Kraftfahrzeug wird darüber hinaus nur noch zugelassen, wenn der Kraftfahrzeughalter keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen (z. B. Säumniszuschläge) von mehr als 10 Euro hat.
Bei der Zulassung durch Bevollmächtigte ist Folgendes zu beachten:
Der Bevollmächtigte muss eine vom Kraftfahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung in der Zulassungsstelle vorlegen. Gleichzeitig ist eine Einverständniserklärung des Kraftfahrzeughalters vorzulegen, nach der dem Bevollmächtigten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen.
Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter „Downloads/Links“.
Adresse
38112 Braunschweig
Erreichbarkeit
Barrierefreiheit
| Telefon: | 0531 470-7500 |
|---|---|
| Fax: | 0531 470-7499 |
| E-Mail: | Symbol für eine E-Mail![]() |
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Samstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr !!! Samstags keine Ausfuhrkennzeichen; am 26.05.2012 geschlossen !!! |
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IIOrganisations-, Personal- und Ordnungsdezernat
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32Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
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32.3Straßenverkehrsabteilung
- 32.32Zulassungsstelle
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32.3Straßenverkehrsabteilung
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32Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
Diese Stelle ist zuständig für:
- Symbol für eine DienstleistungAnschriftenänderung (Kfz-Schein)
- Symbol für eine DienstleistungAusfuhrkennzeichen
- Symbol für eine DienstleistungAußerbetriebsetzung (Kfz)
- Symbol für eine DienstleistungBetriebserlaubnis - Ersatz (KFZ)
- Symbol für eine Dienstleistungelektronische Versicherungsbestätigung - eVB
- Symbol für eine DienstleistungErsatzfahrzeugbrief
- Symbol für eine DienstleistungErsatzfahrzeugschein
- Symbol für eine DienstleistungFeinstaubplakette
- Symbol für eine DienstleistungKurzzeitkennzeichen
- Symbol für eine DienstleistungNamensänderung (Kfz-Papiere)
- Symbol für eine DienstleistungNeue Zulassungsdokumente (seit dem 01.10.2005)
- Symbol für eine DienstleistungNeuzulassung (Kfz)
- Symbol für eine DienstleistungOldtimerzulassung
- Symbol für eine DienstleistungSaisonzulassung
- Symbol für eine DienstleistungTechnische Änderung an Fahrzeugen
- Symbol für eine DienstleistungUmkennzeichnung (Kfz)
- Symbol für eine DienstleistungUmschreibung (Kfz) innerhalb Braunschweigs
- Symbol für eine DienstleistungUmschreibung (Kfz) von außerhalb
- Symbol für eine DienstleistungVerkaufsanzeige (Kfz)
- Symbol für eine DienstleistungWiederinbetriebnahme (Kfz)
- Symbol für eine DienstleistungWunschkennzeichen



