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Wunschkennzeichen

Der Fahrzeughalter hat die Möglichkeit, bei der Zulassung seines Fahrzeugs ein Kennzeichen auszusuchen.

Bei einer Zulassung oder einer Umkennzeichnung (jederzeit möglich) können Sie gegen eine Gebühr eine selbst gewählte, zurzeit nicht vergebene Buchstaben-Zahlenkombination erhalten. Äußern Sie bitte Ihren Kennzeichenwunsch zu Beginn der Zulassung.

Sie haben auch die Möglichkeit, sich zunächst kostenlos ein Kennzeichen (für ein halbes Jahr) reservieren zu lassen.  Dies können Sie entweder per Telefon, E-Mail oder vor Ort in der Zulassungsstelle tun. Eine Gebühr wird erst dann fällig, wenn das reservierte Kennzeichen tatsächlich dem Fahrzeug zugeteilt wird.

Folgende Kombinationsmöglichkeiten haben Sie

PKW, LKW, Anhänger, Leichtkrafträder und Krafträder:

  • ein Buchstabe und drei Ziffern, z. B.  BS A 123
  • ein Buchstabe und vier Ziffern, z. B.  BS A 1234
  • zwei Buchstaben und zwei Ziffern, z. B. BS AB 12
  • zwei Buchstaben und drei Ziffern, z. B. BS AB 123
  • zwei Buchstaben und vier Ziffern, z. B. BS AB 1234

folgende Kennzeichenkombinationen werden ausschließlich für Fahrzeuge zugeteilt, für die eine längere Kombination nicht möglich ist, im Zweifel ist das Fahrzeug vor der Zulassung vorzuführen:

  • ein Buchstabe und zwei Ziffern, z. B. BS A 12
  • zwei Buchstaben und eine Ziffer, z. B. BS AB 1

Möglich sind alle Buchstaben von A bis Z und alle Ziffern von 1 – 9.

Nicht möglich sind ß, Ä, Ö, Ü

Die Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA und SS werden aus geschichtlichen Gründen nicht zugeteilt.

Bitte informieren Sie uns, wenn Sie ein für Sie reserviertes Kennzeichen doch nicht nutzen möchten. 

Unterlagen

Wenn Sie ein Kennzeichen reservieren möchten, nennen Sie einfach Ihren Namen und Ihren Kennzeichenwunsch.

Dies ist persönlich, telefonisch oder E-Mail möglich. 

Gebühren

  • Zuteilung eines Wunschkennzeichens: 10,20 EUR
  • Zuteilung eines reservierten Wunschkennzeichens: 12,80 EUR

Die Wunschkennzeichengebühr wird zusammen mit der Zulassungsgebühr fällig. Bei der Reservierung selbst muss sie noch nicht gezahlt werden.

Zahlungsart

Die Gebühren können in bar oder mit der EC-Karte gezahlt werden

Rechtsgrundlagen

Ziffer 230 des Gebührentarifs der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Hinweise

Wir können Ihnen keine Liste aller freien Kennzeichen zur Verfügung stellen, sondern nur auf Anfrage nachschauen, ob ein Wunschkennzeichen noch frei ist.

Auf Wunsch können Sie das Kennzeichen Ihres bisherigen Braunschweiger Fahrzeugs direkt nach der Außerbetriebsetzung für Ihr neues Fahrzeug übernehmen. Hierbei wird jedoch auch die Gebühr für ein Wunschkennzeichen (10,20 EUR) berechnet.

Für einen anderen als den bisherigen Fahrzeughalter kann das Kennzeichen eines Außerbetriebgesetzten Fahrzeugs frühestens nach ca. 1 Jahr zugeteilt werden. Eine frühere Zuteilung ist nur mit dem schriftlichen Einverständnis des früheren Halters möglich! 

Soll für einen Pkw / LKW /Anhänger ein Kennzeichen mit weniger als vier Stellen (z. B. BS-AB 1) vergeben werden, ist dieses Fahrzeug der Zulassungsstelle vorzuführen.

Mitarbeiterin, Mitarbeiter

  Auskunftstelefon der Zulassungsstelle
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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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